Abgabetermin beachten
Anträge/Beteiligtenerklärungen für die
„Förderung für das Verbringen von Käferholz aus dem Wald“
Wir bitten Sie zu beachten, dass uns Ihre Beteiligtenerklärungen für angefallenes Käferholz, welches Sie über die FBG vermarktet haben, bis spätestens 10.10.2023 vorliegen müssen!
Beteiligtenerklärungen die später eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden!
Vielen Dank.